Preise & Abrechnung
Die Praxis ist eine reine Privatpraxis. Das bedeutet: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstatten die Leistungen in der Regel – abhängig von Ihrem individuellen Tarif und Versicherungsvertrag. Leistungen, die nicht übernommen werden, müssen von Ihnen als Patient:in in Eigenleistung getragen werden.
Für Selbstzahler:innen beträgt das Honorar für eine 60-minütige Sprechstunde 180 €. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder Kostenerstattung haben, sprechen Sie mich gerne an.